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Channel: Schmerzensgeld – Kanzlei Hoesmann
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Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€

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Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen. Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht. Wiedergabe der Originalstimme Hintergrund dieses Falles war ein von dem SWR produzierter und …

Der Beitrag Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€ erschien zuerst auf Kanzlei Hoesmann.


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